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Neues Hinweisgeberschutzgesetz: Effektive Meldewege für mehr Transparenz und starker Schutz für Hinweisgebende

 

Das am 02. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz bringt wichtige Neuerungen mit sich, um Hinweisgeber zu schützen und die Aufdeckung von Missständen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu fördern. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind nun verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Zusätzlich steht hinweisgebenden Personen eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz in Bonn zur Verfügung.

Diese – für manche Unternehmen neuen – Anforderungen des Gesetzes erfüllt die Telekom schon seit langem. Mit unserem Portal TellMe bieten wir bereits seit 2006 allen Beschäftigten sowie Externen die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und firmeninterne Regelungen zu melden – wenn gewünscht auch anonym. Hier eingehende Meldungen werden durch ein erfahrenes interdisziplinäres Team professionell und rechtskonform bearbeitet, aufgeklärt und erforderliche Folgemaßnahmen konsequent umgesetzt.

Hinweisgebende können darauf vertrauen, dass eingehende Meldungen ernst genommen, wirksam gegen Verstöße vorgegangen wird und ihnen durch den Hinweis keine Nachteile entstehen.

 

Hinweise können Sie über folgende Kommunikationswege abgeben:

 

Schreiben Sie an unsere interne Meldestelle: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Sie können sich auch an das Hinweisgeberportal der Deutschen Telekom wenden:

    • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    • anonymes Hinweisgeberportal (BKMS): Zur anonymen Online-Eingabe
    • Telefon: +49 8000 3824 835
    • Post: Deutsche Telekom AG, Hinweisgeberportal TellMe , Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn


Neben den o. g. Meldekanälen steht Ihnen auch die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung.